Schweigepflicht

Öffentlich bestellte und vereidigte Übersetzer und Dolmetscher unterliegen in ihrer Berufsausübung der Schweigepflicht. Wir garantieren Ihnen, dass jede Aufgabe vertraulich behandelt wird, und beachten selbstverständlich immer die mit Ihnen getroffenen Vereinbarungen.

Öffentliche Bestellung

Voraussetzung für die öffentliche Bestellung als Übersetzer und Dolmetscher ist ein Hochschulabschluss (cand.ling.merc./cand.interpret.) von einer dänischen Wirtschaftsuniversität. Beglaubigte Übersetzungen dürfen nur von Übersetzern angefertigt werden, die vom dänischen Gewerbe- und Gesellschaftsamt bestellt und somit vom dänischen Staat zur Beglaubigung ermächtigt sind.

Die dänische Berufsbezeichnung translatør (öffentlich bestellter und vereidigter Übersetzer und Dolmetscher) ist gesetzlich geschützt.

Unser Gütesiegel: der Stempel mit der Königskrone

Mit dem Stempel oder Siegel, der Unterschrift und dem Beglaubigungsvermerk des öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzers wird die Richtigkeit und Vollständigkeit der Übersetzung rechtswirksam beglaubigt. Eine solche Bescheinigung ist nicht immer erforderlich. Die öffentliche Bestellung ist aber Ihre Garantie dafür, dass Genauigkeit, Professionalität und Zuverlässigkeit immer oberstes Gebot sind.

Beglaubigung und Legalisierung

Viele Urkunden werden im Ausland erst dann als rechtsgültig anerkannt, wenn sie in Übersetzung mit Beglaubigung und anschließender Legalisierung vorliegen. Wir sorgen dafür, dass Ihr Dokument mit den erforderlichen Bescheinigungen und Vermerken des dänischen Gewerbe- und Gesellschaftsamtes sowie der entsprechenden Behörden, Ministerien und Botschaften versehen wird.

Beglaubigte Übersetzungen dürfen nur von einem öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer angefertigt werden.

Kontaktieren Sie uns – wir sprechen Ihre Sprache. Und das mit Garantie!